Ladestationen im öffentlichen Parkraum

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Ladestationen im öffentlichen Parkraum sind wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Infrastruktur für die eMobility.

Städte und Kommunen haben andere Aufgaben, als sich um das Betreiben und Abrechnen von öffentlich zugänglichen Ladestationen zu kümmern. Die Kompetenz liegt hingegen in ganz anderen Bereichen, welche für das Gesamtkonzept entscheidend sind.

Städte und Kommunen haben den Parkraum und die Kompetenz elektrische Energie an die abgestimmten Positionen für Ladestationen zu bringen.

symCharge hat die Erfahrung mit den Städten und Kommunen geeignete Standort auszuwählen um dort Ladestation zu installieren, die erfolgreich betrieben werden können.

symCharge installiert die Ladestationen, betreibt diese und kümmert sich um die komplette Abrechnung mit den Nutzern der Ladestationen. Die Abrechnung der elektrischen Energie mit dem öffentlichen Partner erfolgt entsprechend den individuellen Vereinbarungen und Lösungen.

Städte und Kommunen können damit aktiv in die eMobility einsteigen und erfüllen damit ihre Aufgabenstellung um im öffentlichen Bereich Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

symCharge nutzt ausschließlich eingeführte und etablierte Provider um Zugriff auf die symCharge Ladeanschlusspunkte für den eMobility Nutzer zu bekommen. Das symCharge System ist keine Insellösung sondern der Partner im großen Gesamtverbund der Ladeinfrastruktur für eMobility.

Die von symCharge installierte Ladeinfrastruktur erfüllt auch die aktuellen Anforderungen der Ladesäuleninfrastruktur. symCharge führt alle behördlichen Genehmigungen und Pflichtmeldungen durch.

symCharge denkt langfristig und ist an einer entsprechenden Partnerschaft mit den Gemeinden und Kommunen interessiert. Denn nur eine Ladeinfrastruktur die klar und langfristig ausgerichtet ist, gibt den eMobility Nutzern die notwendige Sicherheit ausreichend Kapazität für die entspannte Fahrt mit dem eMobil zu haben.

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Ladestationen im bewirtschafteten Parkraum

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Der Parkraumbetreiber erhält ohne aktiv finanzielle Aufwendungen zu tätigen, die Infrastruktur um seinen Parkkunden das einfache Laden eines eFahrzeugs zu bieten. Der Parkraumbetreiber erhält damit einen Mehrwert, welcher nicht nur marketingmäßig sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten aktiv vermarktet werden kann. Der Parkraumbetreiber startet damit aktiv in die eMobility ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Der Parkraumbetreiber schafft damit bereits jetzt das notwendige Potenzial um direkt am eMobilitymarkt teilzunehmen. Er sammelt damit nicht nur die positiven Erfahrungen in dem stärker werdenden Segment der eMobility um damit langfristig und zukünftig weiter erfolgreich am Markt bestehen zu können.

symCharge installiert, betreibt und verwaltet die Ladeanschlusspunkte (LAP) mit denen der eMobility Kunde sein eFahrzeug auf einfachste Weise während des Parkvorgangs auch laden kann.

Der Parkraumbetreiber muss keines seiner Abrechnungssysteme an diese Infrastruktur anpassen. Die symCarge Ladepunkte werden völlig unabhängig davon, direkt zwischen eMobility Nutzer und symCharge abgerechnet.

symCharge nutzt ausschließlich eingeführte und etablierte Provider um Zugriff auf die symCharge Ladeanschlusspunkte für den eMobility Nutzer zu bekommen. Das symCharge System ist keine Insellösung sondern der Partner im großen Gesamtverbund der Ladeinfrastruktur für eMobility. Dies bietet eine einmalige Zukunftslösung genau für Ihren Parkraum.

Mit diesem System erfüllt der Parkraumbetreiber die Anforderungen der Garagenverordnung GaVo.

Die von symCharge installierte Ladeinfrastruktur erfüllt auch die aktuellen Anforderungen der Ladesäulenninfrastruktur. symCharge führt alle behördlichen Genehmigungen und Pflichtmeldungen durch.

symCharge denkt langfristig und ist an einer entsprechenden Partnerschaft mit dem Parkraumbetreiber interessiert. Denn nur eine Ladeinfrastruktur die klar und langfristig ausgerichtet ist, gibt den eMobility Nutzern die notwendige Sicherheit ausreichend Kapazität für die entspannte Fahrt mit dem eMobil zu haben.

 

 

 

Ladestationen für Hotels und Gastronomie

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Das steigende Segment der eFahrzeuge und die Erfordernis eine Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, bedeutet auch für Hotels und Gastronomie eine zusätzliche Serviceleistung als Dienstleistung zur Verfügung zu errichten.

Hotels und Gastronomie brauchen hier einen erfahrenen Partner der nicht nur berät, sondern die erforderlichen Ladeanschlusspunkte auch installiert und betreibt. In Abhängigkeit der Vereinbarung erhält der Hotelier oder Gastronom ohne aktiv finanzielle Aufwendungen zu tätigen, die Infrastruktur um seinen Gästen das einfache Laden eines eFahrzeugs zu bieten. Dies ist ein Mehrwert, welcher nicht nur marketingmäßig sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten aktiv vermarktet werden kann. Der Hotelier oder Gastronom startet damit aktiv in die eMobility ohne selbst aktiv werden zu müssen.

symCharge installiert, betreibt und verwaltet die Ladeanschlusspunkte (LAP) mit denen der eMobility Kunde sein eFahrzeug auf einfachste Weise während des Parkvorgangs auch laden kann. Der Hotelier oder Gastronom muss keines seiner Abrechnungssysteme an diese Infrastruktur anpassen. Die symCarge Ladepunkte werden völlig unabhängig davon, direkt zwischen eMobility Nutzer und symCharge abgerechnet. Oder es erfolgt eine für den Nutzer kostenfreie Benutzung der Ladeanschlusspunkte. Hier übernimmt der Hotelier oder Gastronom die Energiekosten und es fällt lediglich eine symCharge Servicegebühr an.

symCharge nutzt ausschließlich eingeführte und etablierte Provider um Zugriff auf die symCharge Ladeanschlusspunkte für den eMobility Nutzer zu bekommen. Das symCharge System ist keine Insellösung sondern der Partner im großen Gesamtverbund der Ladeinfrastruktur für eMobility. Dies bietet eine einmalige Zukunftslösung genau für Ihren Parkraum.

Die von symCharge installierte Ladeinfrastruktur erfüllt auch die aktuellen Anforderungen der Ladesäulenninfrastruktur. symCharge führt alle behördlichen Genehmigungen und Pflichtmeldungen durch.

symCharge denkt langfristig und ist an einer entsprechenden Partnerschaft mit dem Hotelier bzw. Gastronom interessiert. Denn nur eine Ladeinfrastruktur die klar und langfristig ausgerichtet ist, gibt den eMobility Nutzern die notwendige Sicherheit ausreichend Kapazität für die entspannte Fahrt mit dem eMobil zu haben.

 

 

 

Ladestationen für Verwaltungsgebäude

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Als Eigentümer oder Property Manger von Büro und Verwaltungsgebäuden mit Parkplatz-Infrastruktur, bedeutet das steigende Segment der eMobility eine neue Herausforderung.

Mit symCharge als Partner sorgen sie für eine den Erfordernissen entsprechende Ladeinfrastruktur. In Abhängigkeit der Vereinbarung stellt der Eigentümer bzw. Property Manager symCharge lediglich einen Abgang an der Allgemeinverteilung zur Verfügung und symCharge übernimmt die Investitionskosten für die Ladestationen. Die kWh genaue Abrechnung erfolgt über einen MID zertifizierten Zähler. Die Abrechnung gegenüber dem Nutzer der Ladeinfrastruktur erfolgt direkt zwischen ihm und symCharge.

Der Eigentümer bzw. Property Manager damit eine Infrastruktur um Mietern oder Mitarbeitern das einfache Laden eines eFahrzeugs zu bieten. Dies ist ein Mehrwert, welcher nicht nur marketingmäßig sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten aktiv vermarktet werden kann. Der Eigentümer bzw. Property Manager startet damit aktiv in die eMobility ohne selbst aktiv werden zu müssen.

symCharge installiert, betreibt und verwaltet die Ladeanschlusspunkte (LAP) mit denen der eMobility Kunde sein eFahrzeug auf einfachste Weise während des Parkvorgangs auch laden kann. Es erfolgt keine Aufwändige Abrechnung der Nutzung der Ladeinfrastruktur über die Mietnebenkosten. Die symCarge Ladepunkte werden völlig unabhängig davon, direkt zwischen eMobility Nutzer und symCharge abgerechnet. Oder es erfolgt eine für den Nutzer kostenfreie Benutzung der Ladeanschlusspunkte. Hier übernimmt beispielsweise der Eigentümer die Energiekosten und es fällt lediglich eine symCharge Servicegebühr an.

symCharge nutzt ausschließlich eingeführte und etablierte Provider um Zugriff auf die symCharge Ladeanschlusspunkte für den eMobility Nutzer zu bekommen. Das symCharge System ist keine Insellösung sondern der Partner im großen Gesamtverbund der Ladeinfrastruktur für eMobility. Dies bietet eine einmalige Zukunftslösung genau für Ihren Parkraum.

Die von symCharge installierte Ladeinfrastruktur erfüllt auch die aktuellen Anforderungen der Ladesäulenninfrastruktur. symCharge führt alle behördlichen Genehmigungen und Pflichtmeldungen durch.

symCharge denkt langfristig und ist an einer entsprechenden Partnerschaft mit dem Eigentümer bzw. Property Manager interessiert. Denn nur eine Ladeinfrastruktur die klar und langfristig ausgerichtet ist, gibt den eMobility Nutzern die notwendige Sicherheit ausreichend Kapazität für die entspannte Fahrt mit dem eMobil zu haben.

 

 

 

Ladestationen für den Wohnungsbau

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Ob sie eine Wohnungsbaugesellschaft, Verwalter von Wohneigentum oder einfach nur Eigentümer von Wohnimmobilien sind, das steigende Segment der eMobility stellt eine neue Herausforderung für sie dar. Mieter und Eigentümer von Eigentumswohnungen erwarten zunehmend eine Infrastruktur um eigene eFahrzeuge oder die von Gästen laden zu können.

Die eMobility für den privaten Fahrzeugnutzer, wie auch privat genutzten Geschäftsfahrzeugen funktioniert nur dann mit dem notwendigen Erfolg, wenn auch im privaten Umfeld von Miet- und Eigentumswohnungen eine Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden kann.

Diese Ladeinfrastruktur darf nicht die Allgemeinheit der Mieter oder Inhaber von Wohneigentum belasten. Genau hier setzt das symCharge Konzept mit der genau dafür abgestimmten Ladeinfrastruktur an. In Abhängigkeit der Vereinbarung stellt die Wohnungsbaugesellschaft bzw. Wohneigentümer symCharge lediglich einen Abgang an der Allgemeinverteilung zur Verfügung und symCharge übernimmt die Investitionskosten für die Ladestationen. Die kWh genaue Abrechnung erfolgt über einen MID zertifizierten Zähler. Die Abrechnung gegenüber dem Nutzer der Ladeinfrastruktur erfolgt direkt zwischen ihm und symCharge.

Die Wohnungsbaugesellschaft bzw. der Wohnraumeigentümer bietet damit eine Infrastruktur um Mietern das einfache Laden eines eFahrzeugs zu bieten. Dies ist ein Mehrwert des Wohnobjektes, welcher nicht nur marketingmäßig sondern auch unter ökologischen Gesichtspunkten aktiv vermarktet werden kann. Die Wohnungsbaugesellschaft, Verwaltung oder Wohnungseigentümer starten damit aktiv in die eMobility ohne selbst aktiv werden zu müssen.

Auch bei selbstgenutzten Wohneigentum kann die symCharge Ladeinfrastruktur die richtige Lösung sein um beispielsweise bei privat genutzten Geschäftsfahrzeugen die Energiekosten direkt und ohne Aufwand mit dem Arbeitgeber abrechnen zu können.

symCharge installiert, betreibt und verwaltet die Ladeanschlusspunkte (LAP) mit denen der eMobility Kunde sein eFahrzeug auf einfachste Weise während des Parkvorgangs am Wohnort auch laden kann. Es erfolgt keine Aufwändige Abrechnung der Nutzung der Ladeinfrastruktur über die Mietnebenkosten. Die symCarge Ladepunkte werden völlig unabhängig davon, direkt zwischen eMobility Nutzer und symCharge abgerechnet.

symCharge nutzt ausschließlich eingeführte und etablierte Provider um Zugriff auf die symCharge Ladeanschlusspunkte für den eMobility Nutzer zu bekommen. Das symCharge System ist keine Insellösung sondern der Partner im großen Gesamtverbund der Ladeinfrastruktur für eMobility. Dies bietet eine einmalige Zukunftslösung genau für Ihren Parkraum.

Die von symCharge installierte Ladeinfrastruktur erfüllt auch die aktuellen Anforderungen der Ladesäulenninfrastruktur. symCharge führt alle behördlichen Genehmigungen und Pflichtmeldungen durch.

symCharge denkt langfristig und ist an einer entsprechenden Partnerschaft mit der Wohnungsbaugesellschaft, Verwaltung bzw. Eigentümer von Wohnraum interessiert. Denn nur eine Ladeinfrastruktur die klar und langfristig ausgerichtet ist, gibt den eMobility Nutzern die notwendige Sicherheit ausreichend Kapazität für die entspannte Fahrt mit dem eMobil zu haben.